8 SaGa 22/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-29, 8 SaGa 22/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-29, 8 SaGa 22/09
8 SaGa 22/09Arbeitsgericht29.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 SaGa 22/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: 8 SaGa 22/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1029.8SAGA22.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: FF Art. 9; BGB § 1004
Tenor
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Verfügungskläger als Gesamtschuldner.
Gegen diesen Beschluss findet ein Rechtsmittel nicht statt (§ 574 Abs. 1 i.V.m. § 542 Abs. 2 ZPO).
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