Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-08, 8 Sa 1037/09

8 Sa 1037/09Arbeitsgericht08.10.2009

Regest

Vereinbart der Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens mit den leitenden Mitarbeitern einen Verzicht auf die vertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation, so verstößt der als Prokurist tätige Arbeitnehmer gegen Treu und Glauben, wenn er durch sein Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber den Eindruck erweckt, ebenfalls auf die ihm zustehende Gratifikation verzichtet zu haben, obgleich mit ihm eine entsprechende Vereinbarung nicht getroffen worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1037/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-08

Aktenzeichen: 8 Sa 1037/09

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1008.8SA1037.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 242

Leitsätze

Vereinbart der Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens mit den leitenden Mitarbeitern einen Verzicht auf die vertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation, so verstößt der als Prokurist tätige Arbeitnehmer gegen Treu und Glauben, wenn er durch sein Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber den Eindruck erweckt, ebenfalls auf die ihm zustehende Gratifikation verzichtet zu haben, obgleich mit ihm eine entsprechende Vereinbarung nicht getroffen worden ist.

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 09.07.2009 – 3 Ca 1721/08 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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