10 TaBV 27/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-02, 10 TaBV 27/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-02, 10 TaBV 27/09
10 TaBV 27/09Arbeitsgericht02.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 27/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-02
Aktenzeichen: 10 TaBV 27/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1002.10TABV27.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 16, 17 Abs. 2 und 4 BetrVG, §§ 81 Abs. 1 und 3, 83 Abs. 3, 87 Abs. 2 S. 3 ArbGG, § 524 ZPO
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 03.02.2009 – 2 BV 1/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Betrieb der Arbeitgeberin ein Wahlvorstand bestellt wird, der aus folgenden fünf Arbeitnehmern besteht:
-
Herr M1 B1, L1 2, 12345 R1,
-
Herr F1 R2, P1 S6 2, 23456 E1,
-
Herr U1 B2, S2 12, 34567 S3,
-
Herr L3 M3, S6 d1 B7 45, 78901 K2 und
-
Herr L3 W2, B8 B9 6, 10123 B5 C1.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.