2 Sa 1209/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-30, 2 Sa 1209/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-30, 2 Sa 1209/08
2 Sa 1209/08Arbeitsgericht30.09.2009
Regest
Keine Kürzungsmöglichkeit der monatlichen Zulage gemäß §§ 15 Abs. 2.1, 24 Abs. 2 TVöD-K, wenn in einer arbeitsvertraglichen Ergänzungsvereinbarung die Gleichstellung mit einer Vollzeitkraft vereinbart worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1209/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-30
Aktenzeichen: 2 Sa 1209/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0930.2SA1209.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 15 Abs. 2.1, 24 Abs. 2 TVöD-K; §§ 4 Abs. 1 und Abs. 3 TVG; § 133, 157 BGB
Leitsätze
Keine Kürzungsmöglichkeit der monatlichen Zulage gemäß §§ 15 Abs. 2.1, 24 Abs. 2 TVöD-K, wenn in einer arbeitsvertraglichen Ergänzungsvereinbarung die Gleichstellung mit einer Vollzeitkraft vereinbart worden ist.
Tenor
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 16.04.2008 – 2 Ca 1563/07 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Anschlussberufung hat die Klägerin zu tragen. Im Übrigen trägt die Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 105,10 € festgesetzt.
Die Revision für die Beklagte wird zugelassen.
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