14 Sa 1868/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-15, 14 Sa 1868/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-15, 14 Sa 1868/08
14 Sa 1868/08Arbeitsgericht15.09.2009
Regest
Eingruppierung eines Messmaschinenanwenders in die EG 11, 12 oder 13 ERA statt EG 10 ERA betroffene Anforderungsmerkmale: - Können (Stufe 8 oder 10) - Handlungs- und Entscheidungsspielraum (Stufe 3, 4 oder 5) - Mitarbeiterführung (Stufe 1 oder 2)
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1868/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-15
Aktenzeichen: 14 Sa 1868/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0915.14SA1868.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 2, § 3 ERA Metall NRW
Leitsätze
Eingruppierung eines Messmaschinenanwenders in die EG 11, 12 oder 13 ERA statt EG 10 ERA
betroffene Anforderungsmerkmale:
-
Können (Stufe 8 oder 10)
-
Handlungs- und Entscheidungsspielraum (Stufe 3, 4 oder 5)
-
Mitarbeiterführung (Stufe 1 oder 2)
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 11. November 2008 (2 Ca 1422/08) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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