13 Ta 424/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-14, 13 Ta 424/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-14, 13 Ta 424/09
13 Ta 424/09Arbeitsgericht14.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 424/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-14
Aktenzeichen: 13 Ta 424/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0914.13TA424.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 23 RVG; § 33 RVG; § 19 BetrVG; § 9 BertrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.05.2009 – 2 BVGa 2/09 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 11.000,-- € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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