19 Sa 555/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-11, 19 Sa 555/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-11, 19 Sa 555/09
19 Sa 555/09Arbeitsgericht11.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 555/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-11
Aktenzeichen: 19 Sa 555/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0911.19SA555.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 10.03.2009 – 3 Ca 1140/08 O – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil im Feststellungsausspruch wie folgt abgeändert wird:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder aufgrund der außerordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 17.11.2008 mit seinem Zugang am gleichen Tag beendet wurde, noch aufgrund der ordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 17.11.2008 zum 30.06.2009 beendet wurde. Die weitergehende Feststellungsklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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