Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-11, 19 Sa 555/09

19 Sa 555/09Arbeitsgericht11.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 555/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-11

Aktenzeichen: 19 Sa 555/09

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0911.19SA555.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 10.03.2009 – 3 Ca 1140/08 O – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil im Feststellungsausspruch wie folgt abgeändert wird:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder aufgrund der außerordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 17.11.2008 mit seinem Zugang am gleichen Tag beendet wurde, noch aufgrund der ordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 17.11.2008 zum 30.06.2009 beendet wurde. Die weitergehende Feststellungsklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.