10 Sa 295/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-19, 10 Sa 295/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-19, 10 Sa 295/09
10 Sa 295/09Arbeitsgericht19.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 295/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-19
Aktenzeichen: 10 Sa 295/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0819.10SA295.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 37 Abs. 2, 38 Abs. 1, 77 Abs. 5 BetrVG, § 315 BGB, § 106 GewO
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14.01.2009 – 6 Ca 2726/08 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 681,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 1 DÜG seit dem 01.07.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, Schichtarbeit zu leisten.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren 3.319,22 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.