Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-19, 10 Sa 295/09

10 Sa 295/09Arbeitsgericht19.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 295/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-19

Aktenzeichen: 10 Sa 295/09

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0819.10SA295.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 37 Abs. 2, 38 Abs. 1, 77 Abs. 5 BetrVG, § 315 BGB, § 106 GewO

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14.01.2009 – 6 Ca 2726/08 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 681,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 1 DÜG seit dem 01.07.2008 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, Schichtarbeit zu leisten.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert für das Berufungsverfahren 3.319,22 €.

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