4 Sa 268/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-12, 4 Sa 268/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-12, 4 Sa 268/09
4 Sa 268/09Arbeitsgericht12.08.2009
Regest
Der öffentliche Arbeitgeber darf die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im sog. Blockmodell ablehnen, wenn ihm eine Ersatzeinstellung aufgrund einer dafür fehlenden Planstelle während der Freizeitphase nicht möglich ist und ein entsprechender Beschäftigungsbedarf besteht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 268/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-12
Aktenzeichen: 4 Sa 268/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0812.4SA268.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 315 BGB, §§ 2, 3 TV ATZ
Leitsätze
Der öffentliche Arbeitgeber darf die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im sog. Blockmodell ablehnen, wenn ihm eine Ersatzeinstellung aufgrund einer dafür fehlenden Planstelle während der Freizeitphase nicht möglich ist und ein entsprechender Beschäftigungsbedarf besteht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 20.01.2009 – 3 Ca 2633/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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