Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-12, 4 Sa 268/09

4 Sa 268/09Arbeitsgericht12.08.2009

Regest

Der öffentliche Arbeitgeber darf die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im sog. Blockmodell ablehnen, wenn ihm eine Ersatzeinstellung aufgrund einer dafür fehlenden Planstelle während der Freizeitphase nicht möglich ist und ein entsprechender Beschäftigungsbedarf besteht.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 268/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-12

Aktenzeichen: 4 Sa 268/09

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0812.4SA268.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 315 BGB, §§ 2, 3 TV ATZ

Leitsätze

Der öffentliche Arbeitgeber darf die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im sog. Blockmodell ablehnen, wenn ihm eine Ersatzeinstellung aufgrund einer dafür fehlenden Planstelle während der Freizeitphase nicht möglich ist und ein entsprechender Beschäftigungsbedarf besteht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 20.01.2009 – 3 Ca 2633/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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