10 TaBV 31/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-07, 10 TaBV 31/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-07, 10 TaBV 31/09
10 TaBV 31/09Arbeitsgericht07.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 31/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-07
Aktenzeichen: 10 TaBV 31/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0807.10TABV31.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 102, 103 BetrVG, § 626 BGB
Tenor
Die Beschwerden des Betriebsrats und des Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.11.2008 – 4 BV 19/08 – werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.