Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-07-29, 3 Sa 223/09

3 Sa 223/09Arbeitsgericht29.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 223/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-29

Aktenzeichen: 3 Sa 223/09

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0729.3SA223.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 13.01.2009 – AZ. 4 Ca 1595/08 – teilweise abgeändert.

Der Tenor wird wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die mit Schreiben vom 13.05.2008 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3, die Beklagte zu 1/3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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