12 Sa 1596/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-06-16, 12 Sa 1596/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-06-16, 12 Sa 1596/08
12 Sa 1596/08Arbeitsgericht16.06.2009
Regest
Die Aufgaben eines Arztes im Rahmen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Transfusi-onsgesetzes (TFG) erfüllen die Voraussetzungen der tariflich geforderten "medizinischen Verantwortung" i.S.d. § 16 TV-Ärzte/VKA nicht, so dass eine Eingruppierung als Oberarzt nicht in Betracht kommt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1596/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-16
Aktenzeichen: 12 Sa 1596/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0616.12SA1596.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 15, 16 TV-Ärzte/VKA
Leitsätze
Die Aufgaben eines Arztes im Rahmen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Transfusi-onsgesetzes (TFG) erfüllen die Voraussetzungen der tariflich geforderten "medizinischen Verantwortung" i.S.d. § 16 TV-Ärzte/VKA nicht, so dass eine Eingruppierung als Oberarzt nicht in Betracht kommt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 27.08.2008 – 3 Ca 1242/07 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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