7 Sa 188/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-05-29, 7 Sa 188/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-05-29, 7 Sa 188/09
7 Sa 188/09Arbeitsgericht29.05.2009
Regest
Ein Besserungsschein in einem Sanierungstarifvertrag kann zu einem Wiederaufleben der Altverpflichtung führen. Es ist dann nicht erforderlich, dass zwischen den Parteien zum Zeit-punkt des Wiederauflebens der Altverpflichtung noch ein Arbeitsverhältnis besteht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 188/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-29
Aktenzeichen: 7 Sa 188/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0529.7SA188.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 397 BGB; § 4 Abs. 4 TVG
Leitsätze
Ein Besserungsschein in einem Sanierungstarifvertrag kann zu einem Wiederaufleben der Altverpflichtung führen. Es ist dann nicht erforderlich, dass zwischen den Parteien zum Zeit-punkt des Wiederauflebens der Altverpflichtung noch ein Arbeitsverhältnis besteht.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 08.01.2009 – Az.: 3 Ca 1078/08 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen
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