10 Sa 1565/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-04-03, 10 Sa 1565/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-04-03, 10 Sa 1565/08
10 Sa 1565/08Arbeitsgericht03.04.2009
Regest
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahls ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer in oder kurz vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1565/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-03
Aktenzeichen: 10 Sa 1565/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0403.10SA1565.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB, § 8 ATG
Leitsätze
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahls ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer in oder kurz vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.09.2008 - 2 Ca 608/08 – teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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