Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-04-03, 10 Sa 1565/08

10 Sa 1565/08Arbeitsgericht03.04.2009

Regest

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahls ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer in oder kurz vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1565/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-03

Aktenzeichen: 10 Sa 1565/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0403.10SA1565.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB, § 8 ATG

Leitsätze

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahls ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer in oder kurz vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.09.2008 - 2 Ca 608/08 – teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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