10 Ta 83/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-23, 10 Ta 83/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-23, 10 Ta 83/09
10 Ta 83/09Arbeitsgericht23.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 83/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-23
Aktenzeichen: 10 Ta 83/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0323.10TA83.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 85 Abs. 2 ArbGG
Tenor
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.07.2008 - 1 BVGa 4/08 - wird zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40.-- € zu tragen.
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