Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-20, 10 Sa 1407/08

10 Sa 1407/08Arbeitsgericht20.03.2009

Regest

1. Freigestellte Betriebsratsmitglieder unterliegen hinsichtlich der Lage ihrer Arbeitszeit nicht mehr dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Sie haben sich aber während der betriebsübli-chen Arbeitszeit für anfallende Betriebsratstätigkeiten bereitzuhalten. 2. Zur Auslegung eines tariflichen Maßregelungsverbots.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1407/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-20

Aktenzeichen: 10 Sa 1407/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0320.10SA1407.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 242, 611, 1004 BGB, §§ 23, 38 BetrVG, Art. 9 GG

Leitsätze

  1. Freigestellte Betriebsratsmitglieder unterliegen hinsichtlich der Lage ihrer Arbeitszeit nicht mehr dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Sie haben sich aber während der betriebsübli-chen Arbeitszeit für anfallende Betriebsratstätigkeiten bereitzuhalten.

  2. Zur Auslegung eines tariflichen Maßregelungsverbots.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.08.2008 – 5 Ca 1040/08 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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