13 TaBV 94/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-13, 13 TaBV 94/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-13, 13 TaBV 94/08
13 TaBV 94/08Arbeitsgericht13.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 94/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-13
Aktenzeichen: 13 TaBV 94/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0313.13TABV94.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Beschwerden des Betriebsrates und der Beteiligten S3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 04.06.2008 – 3 BV 4/08 – werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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