13 TaBV 181/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-13, 13 TaBV 181/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-13, 13 TaBV 181/08
13 TaBV 181/08Arbeitsgericht13.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 181/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-13
Aktenzeichen: 13 TaBV 181/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0313.13TABV181.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 30.10.2008 1 BV 17/08 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:
Es wird festgestellt, dass die Teilnahme des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden S1 an einer einwöchigen Schulungsveranstaltung Rhetorik für Betriebsräte Teil 1", ausgerichtet von der A3 für A4- und S5 R1-W2 GmbH, H6, erforderlich ist.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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