Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-13, 13 TaBV 181/08

13 TaBV 181/08Arbeitsgericht13.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 181/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-13

Aktenzeichen: 13 TaBV 181/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0313.13TABV181.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 30.10.2008 1 BV 17/08 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:

Es wird festgestellt, dass die Teilnahme des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden S1 an einer einwöchigen Schulungsveranstaltung Rhetorik für Betriebsräte Teil 1", ausgerichtet von der A3 für A4- und S5 R1-W2 GmbH, H6, erforderlich ist.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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