18 Sa 1295/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-11, 18 Sa 1295/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-11, 18 Sa 1295/07
18 Sa 1295/07Arbeitsgericht11.03.2009
Regest
Bei der Ermittlung der Höhe der sogenannten unständigen Vergütungsbestandteile nach § 21 S. 2 TVöD in den Fällen, in denen im dreimonatigen Berechnungszeitraum Entgeltfort-zahlungstatbestände vorlagen, sind nur die dafür gezahlten Beträge (Geldfaktor) bei gleich-zeitiger Beibehaltung des Divisors für die Ermittlung der Höhe des Tagesdurchschnitts von 1/65 (Zeitfaktor) außer Betracht zu lassen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1295/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-11
Aktenzeichen: 18 Sa 1295/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0311.18SA1295.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 21 TVöD
Leitsätze
Bei der Ermittlung der Höhe der sogenannten unständigen Vergütungsbestandteile nach § 21 S. 2 TVöD in den Fällen, in denen im dreimonatigen Berechnungszeitraum Entgeltfort-zahlungstatbestände vorlagen, sind nur die dafür gezahlten Beträge (Geldfaktor) bei gleich-zeitiger Beibehaltung des Divisors für die Ermittlung der Höhe des Tagesdurchschnitts von 1/65 (Zeitfaktor) außer Betracht zu lassen.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.05.2007 – 10 Ca 890/07 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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Die Revision wird zugelassen.
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