Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-11, 18 Sa 1295/07

18 Sa 1295/07Arbeitsgericht11.03.2009

Regest

Bei der Ermittlung der Höhe der sogenannten unständigen Vergütungsbestandteile nach § 21 S. 2 TVöD in den Fällen, in denen im dreimonatigen Berechnungszeitraum Entgeltfort-zahlungstatbestände vorlagen, sind nur die dafür gezahlten Beträge (Geldfaktor) bei gleich-zeitiger Beibehaltung des Divisors für die Ermittlung der Höhe des Tagesdurchschnitts von 1/65 (Zeitfaktor) außer Betracht zu lassen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1295/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-11

Aktenzeichen: 18 Sa 1295/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0311.18SA1295.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 21 TVöD

Leitsätze

Bei der Ermittlung der Höhe der sogenannten unständigen Vergütungsbestandteile nach § 21 S. 2 TVöD in den Fällen, in denen im dreimonatigen Berechnungszeitraum Entgeltfort-zahlungstatbestände vorlagen, sind nur die dafür gezahlten Beträge (Geldfaktor) bei gleich-zeitiger Beibehaltung des Divisors für die Ermittlung der Höhe des Tagesdurchschnitts von 1/65 (Zeitfaktor) außer Betracht zu lassen.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.05.2007 – 10 Ca 890/07 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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