13 Ta 846/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-06, 13 Ta 846/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-06, 13 Ta 846/08
13 Ta 846/08Arbeitsgericht06.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 846/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-06
Aktenzeichen: 13 Ta 846/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0306.13TA846.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 23 Abs. 3; § 33 RVG; § 23 Abs. 1 S. 1 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 15.12.2008 - 4 BV 34/08 - teilweise abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf
14.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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