15 Sa 77/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-23, 15 Sa 77/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-23, 15 Sa 77/08
15 Sa 77/08Arbeitsgericht23.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 77/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-23
Aktenzeichen: 15 Sa 77/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:1023.15SA77.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2003 (ERA)
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 11.12.2007 - 2 Ca 2256/07 teilweise abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.06.2006 nach Entgeltgruppe 7 des Entgeltrahmenabkommens für die Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2003 zu vergüten.
Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf 19.166,40 Euro festgesetzt. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 7.459,20 Euro festgesetzt.
Von den Kosten der 1. Instanz tragen der Kläger 75 % und die Beklagte 25 %. Von den zweitinstanzlichen Kosten tragen der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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