14 Ta 285/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-20, 14 Ta 285/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-20, 14 Ta 285/08
14 Ta 285/08Arbeitsgericht20.10.2008
Regest
Zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einfachen Zahlungsklagen (siehe auch umfassend dazu LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, juris).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Ta 285/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-20
Aktenzeichen: 14 Ta 285/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:1020.14TA285.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 121 Abs. 2 Alt. 1 ZPO
Leitsätze
Zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einfachen Zahlungsklagen (siehe auch umfassend dazu LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, juris).
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 28. Dezember 2007 (1 Ca 1131/07) wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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