Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-16, 16 Sa 625/08

16 Sa 625/08Arbeitsgericht16.10.2008

Regest

Eine betriebliche Übung, Tariferhöhungen entsprechend den Lohn- und Gehaltsabkommen der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NRW an die Beschäftigten weiterzugeben, umfasst nicht die Verpflichtung zur Auszahlung der ERA-Strukturkomponenten nach diesen Tarifverträgen, wenn der nicht tarifgebundene Arbeitgeber das ERA in seinem Betrieb nicht einführen will.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 625/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-16

Aktenzeichen: 16 Sa 625/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:1016.16SA625.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Leitsätze

Eine betriebliche Übung, Tariferhöhungen entsprechend den Lohn- und Gehaltsabkommen der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NRW an die Beschäftigten weiterzugeben, umfasst nicht die Verpflichtung zur Auszahlung der ERA-Strukturkomponenten nach diesen Tarifverträgen, wenn der nicht tarifgebundene Arbeitgeber das ERA in seinem Betrieb nicht einführen will.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 05.03.2008 - 1 Ca 405/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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