Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-10, 10 TaBV 24/08

10 TaBV 24/08Arbeitsgericht10.10.2008

Regest

Der Chefarzt als Leiter einer kleineren Abteilung eines Krankenhauses ist regelmäßig nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 24/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-10

Aktenzeichen: 10 TaBV 24/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:1010.10TABV24.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 5 Abs. 3 S.2. Nr. 3 BetrVG

Leitsätze

Der Chefarzt als Leiter einer kleineren Abteilung eines Krankenhauses ist regelmäßig nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG.

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 3., Herr Dr. G1 O1, nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG ist.

Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.

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