10 TaBV 24/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-10, 10 TaBV 24/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-10, 10 TaBV 24/08
10 TaBV 24/08Arbeitsgericht10.10.2008
Regest
Der Chefarzt als Leiter einer kleineren Abteilung eines Krankenhauses ist regelmäßig nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 24/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-10
Aktenzeichen: 10 TaBV 24/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:1010.10TABV24.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 5 Abs. 3 S.2. Nr. 3 BetrVG
Leitsätze
Der Chefarzt als Leiter einer kleineren Abteilung eines Krankenhauses ist regelmäßig nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG.
Tenor
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 3., Herr Dr. G1 O1, nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG ist.
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
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