7 Sa 737/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-09-12, 7 Sa 737/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-09-12, 7 Sa 737/08
7 Sa 737/08Arbeitsgericht12.09.2008
Regest
Der klagende Arbeitnehmer, der Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH aus einer so genannte Insolvenzverschleppung geltend macht, ist darlegungs- und beweispflichtig für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen einer Haftung nach den §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 GmbHG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 737/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-12
Aktenzeichen: 7 Sa 737/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0912.7SA737.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 64 GmbHG; § 823 BGB
Leitsätze
Der klagende Arbeitnehmer, der Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen
Geschäftsführer einer GmbH aus einer so genannte Insolvenzverschleppung geltend macht, ist darlegungs- und beweispflichtig für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen einer Haftung nach den §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 GmbHG.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 04.03.2003 - 2 Ca 45/07 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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