10 TaBV 25/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-09-12, 10 TaBV 25/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-09-12, 10 TaBV 25/08
10 TaBV 25/08Arbeitsgericht12.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 25/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-12
Aktenzeichen: 10 TaBV 25/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0912.10TABV25.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 2 Abs. 2 BetrVG; Art. 5 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG; § 242 BGB; §§ 2 a Abs. 1, 10, 83 Abs. 3 ArbGG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 16.01.2008 - 2 BV 74/07 - abgeändert.
Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, dem Ersten Bevollmächtigten der IG Metall Verwaltungsstelle L3, Herrn R4 S7, zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gewerkschaft nach dem Betriebsverfassungsgesetz freien Zutritt zum Betrieb zu gewähren.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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