13 TaBV 56/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-08-29, 13 TaBV 56/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-08-29, 13 TaBV 56/08
13 TaBV 56/08Arbeitsgericht29.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 56/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-29
Aktenzeichen: 13 TaBV 56/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0829.13TABV56.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 40 Abs. 1 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 03.04.2008 - 6 BV 6/08 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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