Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-24, 8 Sa 632/08

8 Sa 632/08Arbeitsgericht24.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 632/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-24

Aktenzeichen: 8 Sa 632/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0724.8SA632.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 626; KSchG § 1; BetrVG § 102

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 11.03.2008 - 3 Ca 1658/07 O - abgeändert:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 09.11.2007 nicht beendet worden ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechts-kräftigen Entscheidung als Maschinenbediener weiter zu beschäftigen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwi-schenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung bezieht.

  4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  5. Die Revision wird nicht zugelassen.

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