8 Sa 632/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-24, 8 Sa 632/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-24, 8 Sa 632/08
8 Sa 632/08Arbeitsgericht24.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 632/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-24
Aktenzeichen: 8 Sa 632/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0724.8SA632.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB § 626; KSchG § 1; BetrVG § 102
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 11.03.2008 - 3 Ca 1658/07 O - abgeändert:
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 09.11.2007 nicht beendet worden ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechts-kräftigen Entscheidung als Maschinenbediener weiter zu beschäftigen.
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwi-schenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung bezieht.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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