2 Ta 232/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-23, 2 Ta 232/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-23, 2 Ta 232/08
2 Ta 232/08Arbeitsgericht23.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 232/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-23
Aktenzeichen: 2 Ta 232/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0723.2TA232.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 b), 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) gegen den Be-schluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 09.01.2008 - 2 Ca 1282/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 12.450,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.