10 Ta 355/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-03, 10 Ta 355/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-03, 10 Ta 355/08
10 Ta 355/08Arbeitsgericht03.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 355/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-03
Aktenzeichen: 10 Ta 355/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0703.10TA355.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 890 ZPO, § 85 Abs. 1 ArbGG
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 20.03.2008 - 1 BVGa 5/06 - wird zurückgewiesen.
Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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