11 Sa 281/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-25, 11 Sa 281/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-25, 11 Sa 281/08
11 Sa 281/08Arbeitsgericht25.06.2008
Regest
Unwirksame haushaltsjahrübergreifende Befristung / TzBfG § 14 I Nr. 2 - Nachfolgeentscheidung zu LAG Hamm 23.08.2007 - 11 Sa 348/07 - n. rkr. - Az. BAG: 7 AZR 743/07 -
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 281/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-25
Aktenzeichen: 11 Sa 281/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0625.11SA281.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: TzBfG § 14 I Nr. 7, HaushaltsG NW 2006 §§ 6 Abs. 8, 30
Leitsätze
Unwirksame haushaltsjahrübergreifende Befristung / TzBfG § 14 I Nr. 2 -
Nachfolgeentscheidung zu LAG Hamm 23.08.2007 - 11 Sa 348/07 - n. rkr. - Az. BAG:
7 AZR 743/07 -
Tenor
Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 15.06.2007 - 5 Ca 2357/06 - wird abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund Befristung im Arbeitsvertrag vom 08.12.2006 zum 31.12.2007 beendet worden ist.
Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin über den 31.12.2007 hinaus weiter als vollbeschäftigte Angestellte zu den bisherigen vertraglichen und tariflichen Bedingungen zu beschäftigen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.