Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-13, 13 Sa 244/08

13 Sa 244/08Arbeitsgericht13.06.2008

Regest

Anlässlich der Schließung einer Betriebsabteilung ist der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 5 KSchG nicht verpflichtet, ein davon betroffenes Betriebsratsmitglied auf einen höherwertigen Arbeitsplatz in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 244/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-13

Aktenzeichen: 13 Sa 244/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0613.13SA244.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 15 Abs. 5 KSchG

Leitsätze

Anlässlich der Schließung einer Betriebsabteilung ist der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 5 KSchG nicht verpflichtet, ein davon betroffenes Betriebsratsmitglied auf einen höherwertigen Arbeitsplatz in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 13.12.2007 - 1 Ca 1073/07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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