10 Ta 279/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-09, 10 Ta 279/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-09, 10 Ta 279/08
10 Ta 279/08Arbeitsgericht09.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 279/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-09
Aktenzeichen: 10 Ta 279/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0609.10TA279.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 ABs. 3, 33 Abs. 3 RVG; § 98 ArbGG; § 76 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 12.03.2008 - 3 BV 2/08 - wird zurückgewiesen.
Die Arbeitgeberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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