Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-05, 15 Sa 1970/07

15 Sa 1970/07Arbeitsgericht05.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 1970/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-05

Aktenzeichen: 15 Sa 1970/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0605.15SA1970.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: §§ 17 KSchG; 242,1004 BGB

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 25.09.2007 - 3 Ca 804/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 19.03.2007 aufgelöst worden ist. Die Beklagte wird verurteilt, die mit Schreiben vom 08.12.2006 und 25.01.2007 ausgesprochenen Abmahnungen zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 7/10, die Klägerin 3/10.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf

23.079,00 EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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