2 Sa 1571/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-04, 2 Sa 1571/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-04, 2 Sa 1571/05
2 Sa 1571/05Arbeitsgericht04.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1571/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-04
Aktenzeichen: 2 Sa 1571/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0604.2SA1571.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 628 Abs. 2 BGB, 10 Abs. 1 und 2 KSchG
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15.07.2005 - 1 Ca 2012/04 - teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass dem Kläger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma W1 S1 GmbH & Co. KG über die vom Arbeitsgericht zuerkannten 16.433,82 € hinaus eine weitere Insolvenzforderung in Höhe von 30.128,67 € zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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