13 Ta 260/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-05-26, 13 Ta 260/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-05-26, 13 Ta 260/08
13 Ta 260/08Arbeitsgericht26.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 260/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-26
Aktenzeichen: 13 Ta 260/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0526.13TA260.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 33 RVG; § 85 ArbGG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.03.2008 - 1 BVGa 1/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen und für den geschlossenen Vergleich auf 8.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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