4 Sa 1739/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-05-20, 4 Sa 1739/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-05-20, 4 Sa 1739/07
4 Sa 1739/07Arbeitsgericht20.05.2008
Regest
In der sog. Abwicklungsgesellschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die aus den Versorgungs-rückstellungen erwirtschafteten Erträge in vollem Umfang für die zugesagten Betriebsrenten und ihre Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG einzusetzen. Er ist nicht berechtigt, diese Beträge zur Erzielung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung zu verwenden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 1739/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-20
Aktenzeichen: 4 Sa 1739/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0520.4SA1739.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 16 Abs. 1 BetrAVG
Leitsätze
In der sog. Abwicklungsgesellschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die aus den Versorgungs-rückstellungen erwirtschafteten Erträge in vollem Umfang für die zugesagten Betriebsrenten und ihre Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG einzusetzen. Er ist nicht berechtigt, diese Beträge zur Erzielung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung zu verwenden.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers vom 25.09.2007 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15.05.2007 – 1 Ca 2404/06 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.201,92 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 50,08 € ab 01. Januar 2006 und dem jeweiligen Ersten des Folgemonats zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, ab 01. Dezember 2007 eine Betriebsrente von monatlich 1.138,75 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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