13 Ta 86/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-05-09, 13 Ta 86/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-05-09, 13 Ta 86/08
13 Ta 86/08Arbeitsgericht09.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 86/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-09
Aktenzeichen: 13 Ta 86/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0509.13TA86.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 33 RVG; § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG; § 99 Abs. 4 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 21.01.2008
- 2 BV 274/06 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 6.240,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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