Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-30, 13 TaBVGa 8/08

13 TaBVGa 8/08Arbeitsgericht30.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBVGa 8/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-30

Aktenzeichen: 13 TaBVGa 8/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0430.13TABVGA8.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 85 Abs. 2 ArbGG; § 111 BetrVG; § 112 BetrVG

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 24.04.2008 - 3 BVGa 8/08 - abgeändert und die Arbeitgeberin bei Androhung eines Ordnungsgeldes, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, verpflichtet, die zum 01.05.2008 geplante Übertragung des Betriebsteils Versorgung (Küche, Service, Cafeteria und Kiosk) auf die M5-C1 GmbH solange zu unterlassen, bis der zwischen den Beteiligten zu versuchende Interessensausgleich zustande gekommen oder endgültig gescheitert ist.

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