Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-18, 10 Ta 61/08

10 Ta 61/08Arbeitsgericht18.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 61/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-18

Aktenzeichen: 10 Ta 61/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0418.10TA61.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, §§ 19, 78 BetrVG

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 09.01.2008 - 1 BV 61/07 - unter Zurückweisung der Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 23.11.2007 abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 18.000,00 € festgesetzt.

Die Arbeitgeberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.

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