10 Ta 271/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-18, 10 Ta 271/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-18, 10 Ta 271/08
10 Ta 271/08Arbeitsgericht18.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 271/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-18
Aktenzeichen: 10 Ta 271/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0418.10TA271.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, §§ 19, 78 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 07.03.2008 - 1 BV 49/07 - wird zurückgewiesen.
Die Arbeitgeberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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