13 TaBV 130/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-17, 13 TaBV 130/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-17, 13 TaBV 130/07
13 TaBV 130/07Arbeitsgericht17.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 130/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-17
Aktenzeichen: 13 TaBV 130/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0417.13TABV130.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 99 BetrVG; § 100 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 19.10.2007 - 1 BV 12/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:
Die Anträge werden abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die vorläufige Versetzung der Arbeitnehmerin S5 A3 mit Wirkung ab 11.06.2007 als B-Kundenberaterin in die Filiale B5 offensichtlich nicht dringend erforderlich war.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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