Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-29, 13 TaBV 6/08

13 TaBV 6/08Arbeitsgericht29.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 6/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-29

Aktenzeichen: 13 TaBV 6/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0229.13TABV6.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 98 ArbGG; § 74 BetrVG; § 76 BetrVG; § 111 BetrVG; § 112 BetrVG; § 112a BetrVG

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 21.12.2007 - 1 BV 33/07 - teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich im Zusammenhang mit dem "Personalabbau PVG" wird der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Peter Schmidt bestellt.

Die Zahl der Beisitzer wird auf je zwei festgesetzt.

Die Beschwerde des Betriebsrats wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.