13 TaBV 6/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-29, 13 TaBV 6/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-29, 13 TaBV 6/08
13 TaBV 6/08Arbeitsgericht29.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 6/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-29
Aktenzeichen: 13 TaBV 6/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0229.13TABV6.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 98 ArbGG; § 74 BetrVG; § 76 BetrVG; § 111 BetrVG; § 112 BetrVG; § 112a BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 21.12.2007 - 1 BV 33/07 - teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:
Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich im Zusammenhang mit dem "Personalabbau PVG" wird der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Peter Schmidt bestellt.
Die Zahl der Beisitzer wird auf je zwei festgesetzt.
Die Beschwerde des Betriebsrats wird zurückgewiesen.
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