Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-29, 12 Sa 1677/07

12 Sa 1677/07Arbeitsgericht29.02.2008

Regest

Die Überleitungsbestimmung in § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund ist nicht wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz unwirksam, obwohl ihre Anwendung im Einzelfall dazu führen kann, dass ein (erst) nach einem dort genannten Stichtag mit einer höher bewerteten Tätigkeit betrauter Beschäftigter eine höhere Vergütung als ein vergleichbarer Beschäftigter erhält, dem diese Tätigkeit (bereits) vor dem Stichtag übertragen worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1677/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-29

Aktenzeichen: 12 Sa 1677/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0229.12SA1677.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund; Art. 3 GG

Leitsätze

Die Überleitungsbestimmung in § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund ist nicht wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz unwirksam, obwohl ihre Anwendung im Einzelfall dazu führen kann, dass ein (erst) nach einem dort genannten Stichtag mit einer höher bewerteten Tätigkeit betrauter Beschäftigter eine höhere Vergütung als ein vergleichbarer Beschäftigter erhält, dem diese Tätigkeit (bereits) vor dem Stichtag übertragen worden ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 07.08.2007 - 3 Ca 693/07 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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