10 TaBV 109/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-08, 10 TaBV 109/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-08, 10 TaBV 109/07
10 TaBV 109/07Arbeitsgericht08.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 109/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-08
Aktenzeichen: 10 TaBV 109/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0208.10TABV109.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 102, 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 14.09.2007 - 2 BV 9/07 L - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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