13 Ta 754/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-28, 13 Ta 754/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-28, 13 Ta 754/07
13 Ta 754/07Arbeitsgericht28.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 754/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-28
Aktenzeichen: 13 Ta 754/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0128.13TA754.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 23 Abs. 4 RVG; § 99 BetrVG; § 100 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.10.2007 - 1 BV 108/07 - wird zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.