13 Ta 748/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-28, 13 Ta 748/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-28, 13 Ta 748/07
13 Ta 748/07Arbeitsgericht28.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 748/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-28
Aktenzeichen: 13 Ta 748/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0128.13TA748.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 23 Abs. 3 RVG; § 99 BetrVG; § 100 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.10.2007 - 3 BV 110/07 - wird zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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