11 Sa 890/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-24, 11 Sa 890/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-01-24, 11 Sa 890/07
11 Sa 890/07Arbeitsgericht24.01.2008
Regest
Sieht ein firmenbezogener Verbandstarifvertrag eine Kürzung der Vergütung für die individuelle wöchentliche Arbeitszeit gegenüber dem Tariflohn des Flächentarifvertrages vor, so können die betroffenen Arbeitnehmer auch den Einmalbetrag von 310,00 € für die Monate März bis Mai 2006 nach dem Lohnabkommen der Metallindustrie NRW vom 22.04.2006 nur entsprechend verkürzt beanspruchen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 890/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-24
Aktenzeichen: 11 Sa 890/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0124.11SA890.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: Lohnabkommen Metallindustrie NRW 22.04.2006
Leitsätze
Sieht ein firmenbezogener Verbandstarifvertrag eine Kürzung der Vergütung für die
individuelle wöchentliche Arbeitszeit gegenüber dem Tariflohn des Flächentarifvertrages vor, so können die betroffenen Arbeitnehmer auch den Einmalbetrag von 310,00 € für die Monate März bis Mai 2006 nach dem Lohnabkommen der Metallindustrie NRW vom 22.04.2006 nur entsprechend verkürzt beanspruchen.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 28.02.2007 - 2 Ca 1858/06 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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