14 Sa 1420/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-12-11, 14 Sa 1420/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-12-11, 14 Sa 1420/07
14 Sa 1420/07Arbeitsgericht11.12.2007
Regest
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer für eine Auslandstätigkeit einstellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen auf eine im Einsatzland bestehende Steuerpflichtigkeit der Arbeitsvergütung hinzuweisen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1420/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-11
Aktenzeichen: 14 Sa 1420/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1211.14SA1420.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 242 BGB
Leitsätze
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer für eine Auslandstätigkeit einstellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen auf eine im Einsatzland bestehende Steuerpflichtigkeit der
Arbeitsvergütung hinzuweisen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14. Juni 2007 (1 Ca 323/06) wird auf seine Kosten bei unverändertem Streitwert zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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