18 Sa 923/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-28, 18 Sa 923/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-28, 18 Sa 923/07
18 Sa 923/07Arbeitsgericht28.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 923/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: 18 Sa 923/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1128.18SA923.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 und 2, 287, 611 Abs. 1, 781 BGB, § 7 Abs. 1 und 3 BUrlG
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.04.2007 - 1 Ca 2715/06 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Dem Kläger steht aus dem Urlaubsjahr 2006 noch ein Resturlaubsanspruch von 2 Urlaubstagen zu.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 15/17 und der Beklagten zu 2/17 auferlegt.
Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.
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